AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Eventtastisch - Lang Marcel. 

 

Allgemeines

1.1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle, auch zukünftige Aufträge des Auftraggebers an Eventtastisch. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. 

 

1.2. Diese AGB gelten durch Auftragserteilung an Eventtastisch als in vollem Umfang anerkannt. Der Kunde verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen. Solche werden nur dann verbindlich, wenn sie durch Eventtastisch ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich bestätigt werden. 

 

1.3. Der Kunde verpflichtet sich, die AGB sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. 

 

1.4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Kunden anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen gesondert hingewiesen. 

 

Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrags sind die im Mietvertrag/Auftragsbestätigung oder Lieferschein angegebenen Dienstleistungen, Fotoboxen mit Zubehör, Deko, Nebelanlage. Aus dem Angebot, dem Lieferschein bzw. der Auftragsbestätigung geht der Veranstaltungstag, Ort, die Veranstaltungsdauer sowie anfallende Kosten und Sonderleistungen hervor. 

 

Vertragsabschluss

Die Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Mieter bedarf zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Diese kann auch per E-Mail, WhatsApp oder SMS erfolgen. Mündliche Absprachen gelten als nicht erfolgt, es sei denn, sie werden schriftlich (auch per Mail, WhatsApp oder SMS) bestätigt. 

 

Zahlungsbedingungen

Falls keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden, gilt Folgendes: 

 

2.1. Bei Anmietung einer unserer Attraktionsgeräte ist der hierfür fällige Betrag bei Abholung oder Lieferung der Ware in bar oder auf Rechnung zu zahlen. Bei privater Lieferung kassiert der Lieferant den fälligen Betrag direkt vor Ort in bar. 

 

2.2. Bei Selbstabholung ist zusätzlich zum Mietpreis eine Kaution in Höhe von 200 Euro in bar zu hinterlegen. 

2.3. Erfolgen die Zahlungen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, kann der Auftragnehmer wegen einseitiger Nichterfüllung seitens des Auftraggebers vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz fordern. 

 

Rücktritt des Vermieters

In folgenden Fällen ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten: 

 

– Nichteinhaltung der Zahlungsvereinbarung, 

 

– ungeeigneter Veranstaltungsort (für bspw. Deckenhöhe Indoor entspricht nicht den Anforderungen, Fotobox bei Outdoor-Einsatz nicht vor Nässe geschützt),

 

– ungeeignetes Aufsichtspersonal oder 

 

– ungeeignete Wetterbedingungen (Event-Deko wie Guillotine, Elektrischer Stuhl oder die Fotosoftboxen sind nicht wetterfest)

 

– Bridezillas oder Groommonsters

 

Rücktritt des Auftraggebers

Der Auftraggeber kann bis zu 3 Monate vor dem Veranstaltungstag kostenfrei schriftlich (auch per E-Mail) vom Vertrag zurücktreten. Bei einem Rücktritt von weniger als 3 Monaten bis zum Mietbeginn, (der Miettag selbst zählt bei der Berechnung nicht mit) ist der Auftraggeber verpflichtet 50 % des (Brutto) Mietpreises zu zahlen. Bei einem Rücktritt von weniger als 1 Monat bis zum Mietbeginn, (der Miettag selbst zählt bei der Berechnung nicht mit) ist der Auftraggeber verpflichtet 100 % des (Brutto) Mietpreises zu zahlen. 

 

Besondere Vereinbarung zur COVID 19 Pandemie.

Sollte die Veranstaltung in Folge einer Allgemeinverfügung, einer Verbotsverordnung oder einer behördlichen Anordnung, die den Zeitraum der Veranstaltung einschließt, nicht durchgeführt werden können, sind beide Vertragspartner zum Rücktritt des Vertrages berechtigt. Im Falle des Rücktritts werden entstandene Kosten nicht erstattet, jeder Vertragspartner trägt seine Kosten selbst und es werden keine Forderungen fällig. Auf die Geltendmachung von Schadensersatz infolge des Ausfalls der Veranstaltung verzichten die Vertragsparteien unwiderruflich mit Abschluss der vertraglichen Vereinbarung. Dieser Passus gilt nur wenn die Veranstaltung in Folge einer Allgemeinverfügung, einer Verbotsverordnung oder einer behördlichen Anordnung, die den Zeitraum der Veranstaltung einschließt, nicht stattfinden kann. Bei einer freiwilligen Absage der Veranstaltung seitens des Auftraggebers werden die oben beschriebenen Stornokosten fällig.

 

Pflichten des Auftraggebers bei Buchung und Vermittlung von DJ, Bands, Clown sowie Ton, Licht und Deko Aufbauten

 

3.1 Der Aufbau der technischen Gerätschaften erfolgt – sofern nicht anders vereinbart – direkt vor dem gebuchten Arbeitsbeginn des DJs. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Veranstaltungsräumlichkeiten rechtzeitig, in der Regel und je nach gebuchtem Technik Umfang zwei bis drei Stunden vor dem gebuchten Arbeitsbeginn des DJs, einem Mitarbeiter von Eventtastisch zugänglich zu machen. Abweichend von dieser Regelung sind Veranstaltungen, bei denen eine längere Aufbauzeit benötigt wird oder ein früherer Aufbau gewünscht wird. Wird ein früherer Aufbau gewünscht, wird (falls nicht anders vereinbart) jede zusätzliche Stunde mit 50€ berechnet. Der Abbau erfolgt unmittelbar nach Ende der Veranstaltung. Für diesen Zeitraum muss dem Mitarbeiter der Veranstaltungsraum barrierefrei zugänglich sein. Des Weiteren hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass ein gefahrloser und den normalen Aufwand nicht erheblich übersteigender Aufbau erfolgen kann, insbesondere dass der Veranstaltungsraum ebenerdig oder mit einem Fahrstuhl zugänglich ist. Sollte der Veranstaltungsraum nur Über eine Treppe zugänglich sein, so ist Eventtastisch darüber zu informieren und ein eventueller Aufschlag für einen Aufbauhelfer zu entrichten. Einen normalen Aufwand übersteigen Räumlichkeiten, die über mehr als fünf Treppenstufen zugänglich sind oder die von der Entladestelle bis zum Veranstaltungsraum einen Fußweg von mehr als 50m erfordern. Ausgenommen hiervon ist eine Buchung des Discjockeys „ohne Technik“. Sofern Eventtastisch im Vorfeld nicht über den Mehraufwand informiert worden ist, steht es dem Mitarbeiter frei, Mehrkosten in Höhe von bis zu 50 Euro zu berechnen oder Teile der Technik nicht aufzubauen. Außerdem verpflichtet der Auftraggeber sich, einen standardisierten Stromanschluss (230V, mind. 16A) zur Verfügung zu stellen.

 

3.2 Für eine Verköstigung in angemessenem Rahmen in Form von Getränken und Speisen für die anwesenden Mitarbeiter von Eventtastisch ist zu sorgen. Wird keine Verpflegung gestellt, so wird eine Spesenpauschale in Höhe von 30 Euro pro Person und angebrochener Arbeitseinheit (10 Stunden) erhoben.

 

3.3 Für einen kostenfreien Parkplatz in Veranstaltungsnähe ist ebenfalls zu sorgen. Sollte dies nicht geschehen, so werden eventuell anfallende Parkgebühren dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

 

3.4.Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass öffentliche Veranstaltungen der Anmeldung bei der GEMA bedürfen. Der Auftraggeber hat für eine ordnungsgemäße GEMA Anmeldung zu sorgen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass Eventtastisch überwiegend mit digitalen Tonträgern arbeitet Eventtastisch übernimmt keine Verantwortung für falsche oder unvollständige Angaben.

 

3.5 Die kostenpflichtige Spielzeit beginnt zum vorab vereinbarten Zeitpunkt. Auf Verspätungen durch ein längeres Programm, Fotoshootings, Dinner und ähnlichen Gründen wird keine Rücksicht genommen werden. es zählt die Zeit zum bestellten Spielbeginn und nicht dem tatsächlichen Spielbeginn.

 

Pflichten des Auftraggebers bei Buchung der Eventtastisch Fotobox „Der Fotokoffer“ 

4.1 Für Schäden oder Verlust der digitalen Bilddaten haftet der Vermieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 

 

4.2.Für jegliche im Rahmen der Veranstaltung entstandenen Schäden an der Fotobox, Teppichen, Drucker, Accessoires und sonstigem Zubehör etc., die Mitarbeiter von Eventtastisch nicht selbst verschuldet haben, haftet der Mieter zum Wiederbeschaffungspreis und somit ausdrücklich nicht nur zum Zeitwert. Sollte die Versicherung des Auftraggebers nur den Zeitwert des beschädigten Gegenstands zahlen ist der Auftraggeber verpflichtet die Differenz zwischen Neu-/Wiederbeschaffungspreis und Zeitwert zu zahlen.

 

4.3 Bei Verwendung eines Teppichs ist dieser in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Das Rauchen und der Verzehr von Speisen und Getränken ist an der Fotobox bzw. auf den Teppichen untersagt. Bei Verschmutzung des Teppichs durch Getränke behält sich Eventtastisch vor Reinigungskosten zu verlangen. Sollten Brandlöcher entstehen ist Eventtastisch berechtigt Wiederbeschaffungspreise sofort als Schadensrechnung zu stellen.

 

 

4.4 Die Fotobox ist nicht wetterfest und kann nur bei sonnigen, windstillen Bedingungen aufgebaut werden. Bei unsicherer oder wechselhafter Witterung behalten wir uns das Recht vor die Fotobox und weißen Softboxen nur Indoor aufzustellen. Bei Outdoor-Einsätzen muss sichergestellt sein, dass die Möglichkeit besteht diese auf einem sauberen und trockenen Untergrund aufzustellen, gegebenenfalls angebunden oder verspannt werden können.

 

Pflichten des Auftraggebers bei Vermietung Licht, Ton sowie großer Deko Gegenstände mit Effekt Funktion.

5.1. Betreuung 

 

Groß Deko z.B. Elektrischer Stuhl oder Guillotine mit Effekt Funktion braucht permanente Betreuung! Diese muss durch mindestens eine volljährige, befähigte, nicht alkoholisierte oder unter Drogen/Medikamenteneinfluss stehenden Person beaufsichtigt werden. Kommt der Mieter diesem nicht nach, haftet der Mieter für eventuelle Personenschäden. Sofern der Mieter keine Betreuung von uns gebucht hat, hat der Mieter für die gesamte Zeit, in der die Deko benutzt wird [Fotoaufnahmen] für eine permanente Betreuung Sorge zu tragen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Deko ordnungsgemäß bedient [Einweisung findet direkt mit der Aufsichtsperson statt] und im Boden verankert ist und nicht durch falsche Handhabung überlastet oder beschädigt wird. Bei Outdoorbenutzung Regen oder aufkommendem Sturm kann die Aktion vom Betreuungspersonal abgebrochen werden. Die Betreuungsperson hat darauf zu achten, dass die Deko nicht schlechter Witterung ausgesetzt ist und muss Sorge tragen das z.B. bei Regen die Deko Wasserdicht abgedeckt oder eingepackt wird.

 

5.2. Beschädigungen:

 

Bei Beschädigungen an der Hüpfburg hat der Mieter umgehend, spätestens bei Rückgabe den Vermieter zu informieren. Ist die Beschädigung so stark, dass die Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist, ist der Betrieb sofort einzustellen. Der Mieter ist verpflichtet, die von ihm gemieteten Gegenstände gegen Verlust, Zerstörung und Beschädigung, auch soweit dies auf Zufall beruht, auf seine Kosten zu versichern bzw. für die Wiederherstellungskosten/Neuanschaffung bei Diebstahl aufzukommen, und zwar ab Übernahme vom Lager des Vermieters bis zur Rückgabe an den Vermieter. Dieses gilt besonders für Schäden an den Mietgeräten und sonstigem Material, die aufgrund unsachgemäßer Handhabung, mangelnder Sorgfalt oder fehlender Aufsicht entstehen können. Eventuelle notwendige Reinigungen, Reparaturen oder Neubeschaffungen können dem verursachenden Mieter auch nachträglich in Rechnung gestellt werden. Sofern wir das Mietobjekt (o. ä.) bei Rückgabe nicht unmittelbar auf mögliche Schäden hin überprüft haben, entbindet dies den Kunden nicht von seiner Verpflichtung für Schäden zu haften, die in seinem Verantwortungsbereich entstanden sind. 

5.3. Diebstahl Der Mieter haftet in vollem Umfang bei Verlust/Diebstahl unserer Eventmodule sowie Zubehör. 

 

5.4 Ausfall/Defekt von Mietartikeln 

 

Sollten Sie einen Defekt an unserem Mietartikel feststellen, so müssen diese vor Veranstaltungsbeginn gemeldet werden, so dass ggf. ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt werden kann. Eine Meldung bei Rückgabe der Geräte können wir nicht mehr akzeptieren. Die Mietgeräte sind nicht bei Regen und/oder starkem Wind zu nutzen. Alle Mietartikel werden von uns regelmäßig gewartet und bei der Rückgabe auf Funktion überprüft. Bei Rückgabe der Mietartikel müssen diese sich in einem sauberen Zustand befinden. Bei Sachbeschädigungen werden die Reparaturkosten/bei Verlust der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Der Vermieter ist berechtigt, Auftraggeber für Schäden haftbar zu machen, für die der Auftraggeber verantwortlich ist. Werden Geräte stark verschmutzt oder nass zurückgegeben, so ist ein Reinigungsaufwand von 100 Euro zu entrichten. Dieser Betrag ist bei Rückgabe in bar fällig. 

 

5.5 Rückgabe der Event Deko

 

Erfolgt die Rückgabe nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, so werden für jeden weiteren angefangenen Tag die Bruttomietkosten in voller Höhe ohne Abzug von Rabatt fällig. 

 

5.6 Haftung/Gewährleistung 

 

Der Mieter ist nach der Übernahme der Mietartikel in vollem Umfang für diese verantwortlich. Er haftet während der Mietdauer für Verlust, Schäden (auch Vandalismus) oder Unfälle. Bei Beschädigungen werden die Reparaturkosten/bei Verlust der Wiederbeschaffungswert inklusive des Mietverlustes für die Reparatur- oder Anschaffungsdauer in Rechnung gestellt. Der Vermieter haftet nicht für Ausfälle oder Folgeschäden, die durch das nicht richtig funktionieren von Mietartikeln entstehen. 

 

5.7 Sonstige Pflichten 

 

Der Mieter hat evtl. Aufstellungsgenehmigungen selbst einzuholen. Bei einer vom Ordnungsamt verlangten TÜV-Abnahme vor Ort trägt der Veranstalter/Mieter diese Mehrkosten. 

 

Der Mieter stellt: 

 

– einen ungehinderter Zugang zum Aufstellungsort für einen Transporter, 

 

– ausreichende Größe, 

 

– Sauberkeit und Ebenheit des Aufstellungsortes, 

 

– volljähriges Aufsichtspersonal sofern nicht im Auftrag enthalten, 

 

– und ausreichenden Versicherungsschutz sicher. 

 

5.8 Pflichten vor der Benutzung

 

Der Mieter darf die Geräte erst verwenden, wenn er die Betriebsanleitung gelesen und verstanden hat. Eventtastisch übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus Nichtbeachtung der Anweisungen in der Betriebsanleitung oder vorhergehender Einweisung resultieren. Die Bedienungsanleitung liegt dem Gerät bei. Alternativ finden Sie diese auch unter nachfolgendem Link:

 

Der Mieter hat zu gewährleisten, dass bei einer Lasershoweinheit eine Höhe von 0,5Metern über dem Publikum eingehalten wird. Direkte Einstrahlung auf Augenhöhe ist nicht gestattet.

 

 

Deaktivieren der Rauchmelder/BMZ bei Benutzung von Indoor-Nebelanlagen

 

Die Händler werben damit, dass keine BMZ bzw. Rauchmelder ausgelöst werden. Es entsteht wie gewollt ein Nebel, dieser kann jedoch zur Auslösung der Rauchmelder führen. 

 

Dennoch sollte man auf Nummer sicher gehen und den Meldekreis der BMZ bzw. des Rauchmelders direkt über dem Einsatzort der Nebelanlagen deaktivieren, falls vorhanden. Der Mieter muss dies vorab mit dem Zuständigen des Einsatzortes abklären. Eventtastisch übernimmt keine Haftung für Kosten die aus einem Auslösen des Rauchmelders/BMZ resultieren.

 

Generell ist es sinnvoll den Betreiber der Location vorab über den Einsatz des Nebeleffekts hinzuweisen und über diese Möglichkeit der Auslösung hinzuweisen.

 

Anfahrtskosten und Aufstellkosten 

6.1 Diese werden abhängig, ob ein Anhänger gebraucht wird, bei jeder Anfahrt fällig.

6.2 Die Anfahrtskosten wird als Pauschale bei jedem Vertrag neu ausgehandelt.

6.3 Die Aufstellkosten sind, in Abhängigkeit der Anzahl der Person die benötig werden, abzuklären.   

 

Stand Juni 2022

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